AWO-Familienzentrum Zillertalstr. 5-7, 44807 Bochum
zum TerminAWO-Begegnungsstätte Breddestr. 14, 44623 Herne
zum TerminSchalterhalle der Sparkasse Bochum, Dr.-Ruer-Platz 5, 44787 Bochum
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Bei diesem Info-Frühstück informiert Martin Gorczelanczyk von der AOK grundsätzlich über diese Pflegemöglichkeiten, die Angehörigen Entlastung bieten kann:
Kann die private Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht pflegen, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten für die Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr.
Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt wurde und zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.
Kurzzeitpflege, als vorübergehende Pflege in einer vollstationären Einrichtung können pflegebedürftige Menschen in Anspruch nehmen, wenn die Pflege zu Hause zeitweise nicht oder noch nicht möglich ist.
Neu ab Juli 2025:
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt seit 1. Juli 2025 ein gemeinsames Jahresbudget. Damit soll pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 der Zugang zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einfacher und flexibler gemacht werden.
Quelle: www.aok.de
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme, bitte anmelden unter 02323 9524-0.
Bleichstraße 8
44787 Bochum (Mitte)
0234 96477-0
stadtbuero@awo-ruhr-mitte.de
Herzogstraße 36
44807 Bochum
0234 50758-0
bochum@awo-ruhr-mitte.de
Breddestraße 14
44623 Herne
02323 9524-0
herne@awo-ruhr-mitte.de