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  • Ver.di schwenkt ein: Tarifeinigung für die AWO-Beschäftigten in NRW
15.12.2014

Ver.di schwenkt ein: Tarifeinigung für die AWO-Beschäftigten in NRW

Arbeitgeber gehen bis an die Schmerzgrenzen

Dortmund. In der sechsten Verhandlungsrunde und nach dem bislang längsten und schärfsten Tarifstreit in der Geschichte des Wohlfahrtsverbandes haben sich die nordrhein-westfälischen AWO-Arbeitgeber und die Gewerkschaft Ver.di am Donnerstag auf neue Lohn- und Gehaltstarife geeinigt.

„Auch wenn diese Einigung weithin auf unserem Kurs blieb – wir sind an die äußersten Schmerzgrenzen gegangen“, sagt Wolfgang Altenbernd, Geschäftsführer des AWO-Bezirksverbandes Westliches Westfalen.

Die Arbeiterwohlfahrt hatte sehr früh deutlich gemacht, dass es ihr auf einen verantwortbaren Abschluss ankommt. Schließlich müssen die Zulagen aus öffentlichen Geldern beziehungsweise aus den Mitteln der Sozialkassen refinanziert werden.

Über Monate sah es so aus, als fehlte der Gewerkschaft jedes Interesse an einer konstruktiven Verständigung. Am Donnerstag nun schwenkte Ver.di endlich ein: „Damit können wir uns jetzt wieder vollumfänglich unseren eigentlichen Aufgaben widmen“, atmete Wolfgang Altenbernd gestern auf.

Die Tarif-Einigung sieht unter anderem vor:

  • Die Löhne und Gehälter werden ab dem 1. Januar 2015 in drei Stufen angehoben: erst um 2,4 Prozent, dann noch einmal um 1,7 Prozent (1. August 2015) und noch einmal um 1,6 Prozent (1. August 2016).
  • Gleichzeitig wurde ein Einmalzahlung von 275 Euro (Auszubildende 100 Euro) für den Zeitraum August bis Dezember 2014 vereinbart.
  • ErzieherInnen in Kindergärten erhalten eine Zulage von 120 Euro ab Januar 2015 bzw. 130 Euro ab Januar 2016.
  • Der Urlaubsanspruch wurde einheitlich auf 30 Tage festgelegt. Gewerkschaftsmitglieder erhalten obendrein einen freien Tag pro Jahr.
  • Die Laufzeit des neuen Tarifwerkes endet Ende November 2016.

Wolfgang Altenbernd unterstrich am Freitag, dass es der Arbeiterwohlfahrt darauf ankommt, auch künftig die Arbeitsbedingungen der Berufe in der Sozialwirtschaft weiter aufzuwerten. „Da ist aber der Gesetzgeber in der Pflicht, das können die Tarifparteien allein nicht leisten.“ Und der müsse sich bewegen, weil ohne ihn eine Refinanzierung auch künftiger Tarifsteigerungen schlicht unmöglich sei. Da gehe es der Arbeiterwohlfahrt nicht anders als anderen Arbeitgebern in der Sozialwirtschaft.

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