AWO-Familienzentrum Hermannstraße 25, 44791 Bochum
zum TerminUnser Vorschlag für eine Kindergrundsicherung.
Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Wir halten dies primär für ein großes Gerechtigkeitsproblem, denn die Chancen auf ein gutes Aufwachsen sind in Deutschland von Geburt an höchst ungleich verteilt.
Darüber hinaus sprechen aber auch gewichtige ökonomische Argumente dafür, in eine gute materielle Absicherung aller Kinder zu investieren. Denn sonst können Kinder weder voll am sozialen Leben teilhaben noch zukünftig dem Arbeitsmarkt im notwendigen Maß zur Verfügung stehen. Wir dürfen in Deutschland kein einziges Kind zurück lassen!
Aktuell werden Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern höchst ungleich finanziell gefördert: Kinder von Erwerbslosen bzw. Geringverdienern/-innen beziehen je nach ihrem Alter Sozialgeld in Höhe von 211 bis 281 Euro pro Monat. Kinder von Erwerbstätigen mit unteren und mittleren Einkommen erhalten monatlich zwischen 164 Euro (für das erste und zweite Kind) und 195 Euro (für das vierte und alle weiteren Kinder) Kindergeld. Die Kinder von Gut- und Spitzenverdiener/-innen hingegen profitieren mit steigendem Einkommen von den steuerlichen Kinderfreibeträgen. Diese wirken sich aufgrund des progressiven Steuersystems bei den höchsten Einkommen am stärksten aus. Aktuell beträgt die maximale Entlastung aufgrund der Freibeträge gut 240 Euro monatlich. Zusätzlich können gerade Bezieher hoher Einkommen die steuersparende Absetzung ihrer Ausgaben für häusliche Kinderbetreuung und/oder für Privatschulen ausschöpfen.
Wir halten diese Ungleichbehandlung von Kindern für höchst ungerecht. Aus unserer Sicht muss der Staat jedem Kind möglichst gleiche Chancen gewähren. Dies muss sich auch in der finanziellen Förderung niederschlagen.
Gemessen an verschiedenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hat das kindliche Existenzminimum eine hohe Bedeutung, die über seine steuerliche Freistellung hinausgeht. Aktuell liegt dieses Existenzminimum bzw. der entsprechende Freistellungsbetrag bei rund 500 Euro monatlich. Er setzt sich aus dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum (322 Euro) und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung (180 Euro) zusammen. Es kann aber nicht sein, dass dieses Existenzminimum faktisch nur für diejenigen Kinder Bedeutung hat, deren Eltern Steuern zahlen können - und davon mit steigendem Einkommen sogar höheren Nutzen ziehen.
Unser Vorschlag lautet, künftig alle Kinder mit einer Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro monatlich abzusichern. Damit wird der grundlegende Bedarf, den Kinder für ihr Aufwachsen benötigen und den das Bundesverfassungsgericht festgehalten hat, aus öffentlichen Mitteln gedeckt.
Unser Vorschlag will das sächliche Existenzminimum in Höhe von 322 Euro als unbürokratische Leistung für alle Kinder aus einer Hand zur Verfügung stellen. Darüber hinaus muss der Staat sicherstellen, dass allen Kindern sämtliche Leistungen für Bildung, Betreuung und Erziehung kostenfrei zur Verfügung stehen. Solange dies auf absehbare Zeit nicht gewährleistet ist, muss zusätzlichen zum sächlichen Existenzminimum mindestens ein Betrag von zusätzlich 180 Euro bereit gestellt werden.
Die Kindergrundsicherung soll an alle Eltern bzw. Kinder ausgezahlt werden, unabhängig von ihrem Einkommen. Sie wird allerdings je nach Höhe ihres Einkommens der Besteuerung unterworfen. Damit wird sichergestellt, dass Eltern im SGB-II-Bezug und Eltern mit einem niedrigen Erwerbseinkommen die Leistung in vollem Umfang erhalten. Bezieher/-Innen von Spitzeneinkommen werden hingegen maximal in Höhe der Wirkung der bisherigen Freibeträge (d.h. aktuell maximal um 240 Euro monatlich) entlastet. Die Gegenfinanzierung wird neben der Einbeziehung der heutigen familienspezifischen Leistungen u. a. durch Rückflüsse durch die Besteuerung gewährleistet.
Nach unserer Vorstellung soll die Leistung bis zum 27. Lebensjahr gewährt werden, um den Abschluss einer (höheren) Ausbildung zu gewährleisten. Für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende bedeutet dies, dass die Kindergrundsicherung in die Ausbildungsförderung bzw. in die Erwachsenenbildungsförderung integriert und damit direkt an diese elternunabhängig ausgezahlt werden soll.
Die Kindergrundsicherung soll zudem vorrangig vor anderen Sozialleistungen sein. Damit werden Kinder aus dem stigmatisierenden Bezug insbesondere von Hartz IV-Leistungen und der verdeckten Armut herausgeholt.
Angesichts der Dimensionen des Problems der Kinderarmut reicht es nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im bisherigen System zu drehen. Das Problem der Kinderarmut lässt sich weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergeldes noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags noch über die Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung rasch, zielgerichtet und befriedigend lösen - Wir fordern demgegenüber den politischen Mut für eine problemadäquate Gesamtlösung ein.
Unser Modell der Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro kostet brutto zunächst gut das Dreifache der heutigen Kindergeldzahlungen, also gut 100 Milliarden Euro.
Die realen Zusatzkosten werden durch den Systemwechsel auf etwa 10 Milliarden Euro begrenzt. Durch das Aufgehen der bisherigen Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Sozialgeld, Unterhaltsvorschuss, etc.) in der Kindergrundsicherung werden 44,5 Milliarden Euro erreicht. Der Rückfluss durch die Besteuerung der Leistung beträgt rund 30 Milliarden Euro. 18 Milliarden Euro Mehreinnahmen erhält der Staat durch das im neuen System wegfallende Ehegattensplitting, das in der Vergangenheit keine Kinder, sondern Ehen gefördert hat. Die Umwandlung des Ehegattensplittings in eine Individualsteuer garantiert zudem eine solidarische Mitfinanzierung der Kindergrundsicherung.
Zur Schließung der verbleibenden Finanzierungslücke von etwa 10 Milliarden Euro verbleiben genügend Möglichkeiten, die der politischen Gestaltbarkeit unterliegen.
Uns ist klar, dass der Wechsel vom System vieler intransparenter monetärer Einzelmaßnahmen hin zu einer transparenten Kindergrundsicherung politischen Mut über Parteigrenzen und Legislaturperioden hinweg braucht. Wenn alle politischen Kräfte in Deutschland die Priorität ihrer Entscheidungen auf ein gerechtes und gutes Aufwachsen von Kindern legen, kann ein solcher Systemwechsel aber gelingen!
Wir warnen nachdrücklich davor, Geldleistungen und Infrastrukturleistungen des Staates gegeneinander auszuspielen, wie dies in der öffentlichen Debatte über Kinderarmut häufig geschieht. Familien benötigen beides, und für beides ist gleichermaßen Geld nötig.
Neben mehr Gerechtigkeit und ökonomischen Nutzenargumenten sprechen auch die größere Transparenz und Einfachheit für unseren Vorschlag einer Kindergrundsicherung. Er garantiert, die hohe Dunkelziffer bei der heutigen sozialen Sicherung zu beseitigen bzw. unbekämpft bleibende Armut zu vermeiden. Denn viele Menschen nehmen ihnen zustehende Geldleistungen im Rahmen von Hartz IV oder Kinderzuschlag aus Unwissenheit oder aus Scham nicht in Anspruch, selbst wenn diese als suboptimale Lösung erhöht werden sollten. Auch die Situation von Alleinerziehenden, die die größte von Armut betroffene Gruppe darstellen, wird durch eine Kindergrundsicherung wesentlich verbessert. Sie sind künftig nicht mehr von häufig unsicheren und unzureichenden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder vom befristeten staatlichen Unterhaltsvorschuss abhängig.
Wir sind uns bewusst, dass die Einführung einer Kindergrundsicherung in Deutschland einen großen Systemwechsel bedeutet. Er kann nur dann Wirklichkeit werden, wenn alle politischen und gesellschaftlichen Akteure viel Mut und Weitsicht beweisen:
Wir wollen alle Akteure aus Politik, Medien, Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft, die die steigende Kinderarmut und ihre sozialen wie ökonomischen Zukunftsfolgen beklagen, für unseren Vorschlag gewinnen und laden zur Diskussion ein. Die Kindergrundsicherung ist eine konsequente und eine mutige Lösung. Weit mehr als 2,4 Millionen arme Kinder in Deutschland haben diesen Mut verdient!
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