AWO-Familienzentrum Hermannstraße 25, 44791 Bochum
zum TerminBerlin, 30. Dezember 2014. „Die Große Koalition hat bereits einige ihrer Ankündigungen und Versprechen umgesetzt, doch die soziale Schieflage in der Bundesrepublik hat sich an vielen Stellen derart verfestigt, dass es noch viel zu tun gibt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler seine Erwartungshaltung für das Jahr 2015.
„Sozialpolitik sollte nicht nach Kassen-, sondern nach Bedarfslage gemacht werden. Das Dogma der schwarzen Null und die Schuldenbremse dürfen nicht auf Kosten der Sozialpolitik durchgesetzt werden. Soziale Leistungen müssen auskömmlich finanziert werden.“
Mit einer vorausschauenden Sozialpolitik kann zudem rechtsextremen und populistischen Bewegungen der Nährboden entzogen werden. Die Arbeiterwohlfahrt hat sich in ihrer langen Tradition immer gegen die Ausgrenzung gesellschaftlicher Gruppen ausgesprochen und wird daran entschieden festhalten.
In Sachen Rente sind die ersten Reformen bereits umgesetzt. Bei der noch von der Bundesregierung geplanten Gestaltung flexiblerer Übergänge vom Arbeitsleben in die Rente, wird die AWO auf eine vernünftige Balance achten. „Was wir brauchen, ist ein attraktives Teilrentenmodell und einen Ausgleich der finanziellen Einbußen, die eine reduzierte Arbeitszeit mit sich bringt. Ansonsten wären flexible Übergänge nur den höheren Einkommensgruppen möglich“, erklärt Stadler. Um Altersarmut vorzubeugen, fordert die AWO eine Freibetragsregel in der Grundsicherung im Alter einzuführen, die Einkünfte aus allen drei Säulen der Alterssicherung umfassen sollte.
Für das Jahr 2015 erwartet die AWO zielgerichtete Aktivitäten, um die für ein so wirtschaftlich erfolgreiches Land wie die Bundesrepublik viel zu hohe Armut zu bekämpfen. „Hier ist bisher zu wenig passiert“, bemängelt Stadler. Die geplante Rechtsvereinfachung im Hartz-IV-System greife zu kurz. Es bräuchte weitere Bausteine wie eine tatsächlich verbesserte Beratung der Betroffenen. Zudem sollte endlich die Praxis der Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfängern ab 63 beendet werden. Darüber hinaus greife die bisher geplante Verbesserung der Eingliederung von geringqualifizierten und langzeitarbeitslosen Menschen zu kurz. Die AWO sieht hier die Schaffung eines „Sozialen Arbeitsmarktes“ als dringend geboten an.
Die AWO setzt darauf, dass die Bundesregierung 2015 ihr Versprechen weiter einlöst, Familienfreundlichkeit als Leitprinzip der Gesetzgebung und des exekutiven Handelns zu verankern.
Dazu gehört vor allem, Frauen und Männer mehr noch als bisher bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten insbesondere in der Arbeitswelt zu beseitigen.
In diesem Zusammenhang wird die im Koalitionsvertrag angekündigte Weiterentwicklung des Teilzeitrechts von der AWO mit Spannung erwartet.
Die AWO erwartet von der Bundesregierung konsequente Schritte, die Qualität in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege zu verbessern und insbesondere ein Qualitätsgesetz auf den Weg zu bringen, das bundesweit vergleichbar hohe Qualität in Kita und Kindertagespflege gewährleistet.
„Ein bundesweites Qualitätsgesetz ist ein wichtiger Schritt dahin, Armutsfolgen für Kinder zu reduzieren sowie gleichwertige Lebensverhältnisse und Entwicklungschancen für Kinder im gesamten Bundesgebiet herzustellen“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist es aus Sicht der AWO zudem überfällig, dass die Kinderrechte der inzwischen 25 Jahre alten UN-Kinderrechtskonvention endlich im Grundgesetz verankert werden.
Im Bereich der Gesundheit, Pflege und Behinderung zeigt die Große Koalition Bereitschaft, ihre vielen Ankündigungen und Vorhaben umzusetzen, was die AWO prinzipiell begrüßt. Für das kommende Jahr 2015 setzt die AWO auf die Verabschiedung eines Präventionsgesetzes, das als politische Querschnittsaufgabe verankert wird. Nur dadurch könnte ein zentraler Beitrag zur Verringerung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit geleistet werden.
Im Bereich der Altenhilfe erwartet die AWO, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff entsprechend der Empfehlungen der beiden Expertenbeiräte im vollen Umfang umgesetzt wird.
2015 müssen die mit der UN-Behindertenrechtskonvention versprochenen Entwicklungen in Richtung Inklusion vorangetrieben werden. Dazu bedarf es eines Bundesteilhabegesetzes, das aus Sicht der AWO vorrangig menschenrechtlich basiert und sozialpolitisch ausgerichtet sein sollte, den Menschen zu Gute kommt und nicht nur finanzielle Verschiebungen zwischen dem Bund und den Kommunen im Blick hat.
Im Bereich der Flüchtlingsarbeit wurde die „Willkommens- und Anerkennungskultur" als neues Leitbild propagiert, nun muss sie aber noch mit Leben gefüllt werden.
Vonnöten wären bundesweite Standards für die Unterbringung von Flüchtlingen und eine national und europäisch gerechte, menschenwürdige Flüchtlingspolitik, die die Wünsche und Bedürfnisse der Flüchtlinge berücksichtigt und diese zum Maßstab macht. Die Bundesregierung sollte sich zudem nicht nur zur Integration bekennen und die gesellschaftliche Teilhabe von Flüchtlingen fördern, sondern die globale und binationale Entwicklungs-Zusammenarbeit Deutschlands an die Einhaltung von Menschenrechten koppeln. Innenpolitisch erwartet die AWO, dass die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umgesetzt werden.
Die Ausgangslage für eine ausgewogene Sozialpolitik ist in der Bundesrepublik besser als in vielen anderen Ländern. Deshalb fordert die AWO eine ausreichende Mittelausstattung für soziale Leistungen.
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