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zum TerminSeit 2007 mit der Erweiterung der Europäischen Union durch den Beitritt Rumäniens und Bulgariens wachsen die Zuzüge stetig. Für die Neu-EU-BürgerInnen aus Rumänien und Bulgarien besteht in der EU grundsätzlich das Recht auf Freizügigkeit. Ab Januar 2014, mit der Aufhebung der arbeitspolitischen Vorrangsprüfung, gilt für Neu-ZuwanderInnen aus Bulgarien und Rumänien theoretisch der freie Zugang zum Arbeitsmarkt.
Seitdem kursieren in den Medien alarmierende Zahlen von angemeldeten Neuzuwanderern. Man spricht vermehrt von einem Missbrauch der Sozialsysteme und von großen Herausforderungen, denen eine Reihe von Kommunen gegenüberstehen. Bezeichnungen wie „Sozialtourismus“ oder „Armutszuwanderung“ werden benutzt.
Vielmehr liegt eine übliche Einwanderung und nicht Tourismus oder Durchwanderung vor. Denn diese Menschen versuchen den Lebensmittelpunkt in Deutschland zu bestreiten. Die Zuwanderer bringen vielfältige Ressourcen und Kompetenzen mit, die das Gesellschafts- und Arbeitsleben in Deutschland bereichen.
Statistiken des Mikrozensus zeigen, dass 80% der Menschen, die seit Beginn der EU-Mitgliedschaft im Jahr 2007 aus diesen beiden Ländern zu uns kommen, einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Viele davon sind qualifiziert.
Entscheidend für die Gewährung von Transferleistungen nach SGB II ist die Dauer des Aufenthalts in Deutschland sowie die Ausübung einer geringfügigen unselbstständigen Arbeit oder eines selbstständigen Gewerbes.
Aus der EU-Verordnung zur Koordinierung von Leistungen der sozialen Sicherheit wird seit dem 01.05.2010 für alle Unionsbürger ein Gleichbehandlungsanspruch auf ALG II hergeleitet. Ein Ausschluss von nicht erwerbstätigen Bürgern von ALG II ist laut Europaexperten nicht zulässig.
Die Transferleistungen nach SGB II in Deutschland werden nach Recht und Gesetz gewährt. Für Zuwanderer der Europäischen Union bestehen entsprechende Regelungen, die zurzeit noch teilweise strittig sind. Die Kriterien hierfür werden derzeit von deutschen sowie europäischen Gerichten überprüft. Das heißt aber nicht, dass ein Leistungsbezug auf Betrug oder Missbrauch basiert.
Zu diesem Thema veranstaltet die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Mitte in Kooperation mit dem kommunalen Integrationszentrum einen Rechtsvortrag mit dem Titel „Rechte und Wege im Sozialrecht“.
Frau Makinudi setzt den Fokus ihrer Arbeit im Sozialrecht und befasst sich mit dem aktuellen Thema Gewährung von Leistungen nach dem SGB II.
Im Vortrag wird sie Themen wie Aktuelle Gesetzeslage, EU-Jugendliche und EU-Bürger ab 18 Jahren, Voraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II, Möglichkeit der Familienzusammenführung sowie den ganzen Verfahrensgang von der Antragstellung bis zum gerichtlichen Verfahren behandeln.
Der Besuch des Vortrags ist kostenlos und die teilnehmenden Gäste haben die Chance, Fragen oder Anregungen zu äußern.
Redaktion und Kontakt: Migen Begolli-Moysidis, E-Mail b.begolli-moysidis@awo-ruhr-mitte.de
V.i.S.d.P.: Beate Franz, E-Mail b.franz@awo-ruhr-mitte.de
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