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zum TerminFast genau fünf Jahre ist es her, dass die Realisierung der Rechte von Menschen mit Behinderungen durch eine Konvention der Vereinten Nationen neu gefasst wurde. Damit entstand auch eine rechtliche Verpflichtung von Bund, Ländern und Gemeinden in Deutschland zur Umsetzung.
Unter dem Begriff Inklusion wird eine gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verstanden, die eine absolute Einbeziehung und Dazugehörigkeit beinhaltet.
Ziel ist es, Ausgrenzungen zu vermeiden und Behinderungen wahrzunehmen, anzuerkennen und als selbstverständlich zu erachten. Es geht somit um eine gesellschaftliche Bewusstseinsänderung, wodurch alle Gruppierungen und Individuen der Gesellschaft in ihrer Vielfalt wertgeschätzt werden und in der alle Menschen gleiche Zugangsrechte auf zum Beispiel Bildungsmöglichkeiten haben sollen.
Im Gegensatz zur Integration, die unterschwellig den Status „normal“ auf der einen und „förderbedürftig“ auf der anderen Seite festigt, geht es bei der Inklusion darum, dass sich ein Staat, eine Kommune, ein Stadtteil oder auch eine Schule beweisen muss, inklusionsfähig zu sein.
Wenn man bedenkt, dass es sich bei Inklusion um einen gesellschaftlichen Umdenkprozess handelt, bei dem bestehende, grundlegende Strukturen verändert werden, was wiederum auch mit umfassenden finanziellen Ressourcen verknüpft ist, wird deutlich, dass Inklusion nicht "mal eben" nebenbei umgesetzt werden kann. Erste Ansätze sind im Unterbezirk Ruhr-Mitte jedoch schon zu erkennen. Im Herner Nordosten besteht seit über drei Jahren eine Maßnahme des Sozialpädagogischen Schulprogramms, in der Kinder einer Regelschule und Kinder einer Förderschule gleichzeitig betreut werden.
An dieser Betreuung nehmen insgesamt 75 Kinder teil – 25 von ihnen kommen von der Grundschule „Pantrings Hof“ und 50 von Ihnen aus der Erich-Kästner Förderschule. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Sprachförderung. Gemeinsam wird zu Mittag gegessen, gemeinsam werden Hausaufgaben gemacht, gemeinsam werden Spiele gespielt und nebenbei auch soziale Kompetenzen erlernt. Auch Ferienaktionen weren gemeinsam durchgeführt.
Alle Kinder der Gruppe fühlen sich als Einheit, es gibt nicht „die“ und „wir“. Jede Schülerin und jeder Schüler bringt individuelle Fähigkeiten ein und steuert somit einen Beitrag zum alltäglichen Gruppenleben bei. "Anders" sein aufgrund einer Sprachbehinderung gilt hier nicht als unnormal. Pädagogische Fachkräfte und auch die Lehrerkollegien sind sich natürlich der feinen Unterschiede bewusst und können bei aufkommendem Unverständnis in bestimmten Situationen fachlich reagieren. Eine enge Zusammenarbeit sowie der Austausch aller Beteiligten funktioniert trotz der eng gesteckten finanziellen Rahmenbedingungen aufgrund des persönlichen Einsatzes von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sehr gut. Profitieren werden alle Kinder, ob - aus konventioneller Sichtweise - benachteiligt oder nicht.
Die gemeinsame Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern in Tageseinrichtungen wird als ganzheitliches Angebot der Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder verstanden.
Behinderte und nichtbehinderte Kinder haben emotionale, kognitive und motorische Bedürfnisse. Sie fordern gleichermaßen eine vielfältige, anregende Umwelt, in der sie gemeinsam mit anderen Kindern sich und ihre Kräfte, sowie eigene Fähigkeiten und Fertigkeiten ausprobieren können.
Im Kindergartenwerk des AWO Unterbezirkes Ruhr-Mitte werden bereits 28 Kinder mit unterschiedlichen Behinderungen, Entwicklungsverzögerungen und Beeinträchtigungen betreut. Bereits 11 Einrichtungen arbeiten nach integrativen Konzepten und setzen sich aktiv mit der Thematik Integration & Inklusion auseinander.
Entscheidend ist, dass die beteiligten Tageseinrichtungen, die Erzieherinnen und Erzieher sowie alle pädagogisch tätigen Kräfte bereit und fähig sind, die spezifischen Förderbedürfnisse des einzelnen Kindes zu erkennen, anzunehmen und es in seiner Entwicklung gemeinsam mit den Eltern und anderen Fachkräften zu begleiten. Es gibt viele Erscheinungsformen und Ausprägungen von Behinderungen. Was das einzelne Kind für seine Entwicklung braucht, ist im Einzelfall zu erfahren und zu entscheiden.
Die Richtlinien des Landschaftsverbandes fordern daher detaillierte Entwicklungsdokumentationen und Förderpläne für Kinder mit Behinderung. Diese werden in den Einrichtungen erarbeitet, mit den Eltern besprochen und von zusätzlichen Fachkräften und Heilpädagogen umgesetzt.
Durch die Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften, Wahrnehmung von Fortbildungsangeboten,Teilnahme an regionalen und überregionalen Arbeitskreisen, den Austausch mit Eltern und gemeinsame Reflexionsprozesse im Team wird eine Grundlage für eine qualifizierte gemeinsame Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern geschaffen.
Finanzielle Rahmenbedingungen sind durch das Kinderbildungsgesetz (KIBIZ), sowie eine ergänzende Förderung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe geschaffen worden. Wünschenswert wäre auch hier ein flexiblereres Verfahren, um differenzierter auf die Bedürfnisse der einzelnen Kinder eingehen zu Können und die personellen Ressourcen in den Tageseinrichtungen weiter zu verbessern.
Besonders wichtig für die betroffenen Familien ist der Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Schule. Die inklusive Betreuung und Bildung in der Grundschule ist in ersten Ansätzen zu erkennen. Es bedarf jedoch einer Verbesserung der Rahmenbedingungen und personeller Standards um Projekte wie das am Pantrings Hof in Herne flächendeckend anzubieten.
Autoren der AWO, Unterbezirk Ruhr-Mitte:
Sabine Radtke, Fachberaterin Kindertageseinrichtungen undOliver Becker, Betriebsleiter, u.a. Fachbereich Offene Ganztagsschulen
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