Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!
Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Problemen verbunden sind, haben Anspruch auf Hilfen, wenn sie die Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können.
Herausfordernde Hürden
können zum Beispiel sein
- Verlust der Wohnung
- Keine gesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- Menschen, die in gewaltgeprägten Umständen leben oder die aus geschlossenen Einrichtungen entlassen werden
Unsere Angebote
- Persönliche Beratung und Unterstützung
- Hilfen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung
- Begleitung bei der Bewältigung des Alltagslebens
Die Mitarbeitenden der AWO Ruhr-Mitte unterstützen im eigenen oder zur Verfügung gestellten Wohnraum (zum Beispiel einer Notunterkunft), orientiert am Bedarf der zu betreuenden Personen. Die Betreuung erfolgt vorwiegend aufsuchend.
Den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten liegt ein verbindlich vereinbartes Angebot zu Grunde, das sich auf ein breites Spektrum an Leistungen im Bereich der Hilfen nach §§67ff SGB XII bezieht und der Integration in den Sozialraum dient.
Flyer - Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
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