Vollmachten und Verfügungen
Vorsorgevollmacht
Durch eine Vorsorgevollmacht kann der Betroffene eine oder mehrere Personen, welche dessen Vertrauen genießen, bestimmen, seine Angelegenheiten regeln. Hierdurch kann die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung wegfallen.
- Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein
- Vollmacht ist jederzeit widerrufbar
- Der zu Bevollmächtigende ist bereit und geeignet
Betreuungsverfügung
Durch eine Betreuungsverfügung kann für den Fall, dass die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung notwendig werden sollte, festgelegt werden. Wer zum rechtlichen Betreuer bestellt werden sollte.
- Der zu bestellende rechtliche Betreuer ist bereit und geeignet
- Betreuerwechsel jederzeit möglich
- Wünsche und das Wohl des zu Betreuenden sind zu berücksichtigen
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung (diese wird häufig Patiententestament genannt), wird der Wille im Hinblick auf zukünftige medizinische Behandlung verbindlich festgelegt. Diese wird insbesondere in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht empfohlen.
- jederzeit widerrufbar
- regelmäßige Aktualisierung mit Unterschrift und Datum
- bindend für Mediziner und Pflegepersonal
- Hinterlegung bei einem Notar nicht erforderlich
Information des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz:
Broschüre, 43 Seiten
Patientenverfügung
Leiden-Krankheit-Sterben
Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?
Broschüre, 63 Seiten
Betreuungsrecht.
Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht.
Flyer, 6 Seiten
Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Wichtige Informationen, um für den Ernstfall vorzusorgen.
Formulare Vollmachten und Verfügungen zum Download
Wir bieten Ihnen auf dieser Internetseite Formulare des Bundesjustizministeriums und der Bundesnotarkammer an.