AWO-Familienzentrum Eulenbaumstr. 271, 44801 Bochum
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zum TerminDurch eine Vorsorgevollmacht kann der Betroffene eine oder mehrere Personen, welche dessen Vertrauen genießen, bestimmen, seine Angelegenheiten regeln. Hierdurch kann die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung wegfallen.
Durch eine Betreuungsverfügung kann für den Fall, dass die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung notwendig werden sollte, festgelegt werden. Wer zum rechtlichen Betreuer bestellt werden sollte.
In einer Patientenverfügung (diese wird häufig Patiententestament genannt), wird der Wille im Hinblick auf zukünftige medizinische Behandlung verbindlich festgelegt. Diese wird insbesondere in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht empfohlen.
zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und Zeit für Ihre Fragen
im AWO-Citytreff, Bleichstr. 8, Bochum-Mitte
Mit telefonischer Voranmeldung im AWO-Stadtbüro unter 0234 96477-0,
stadtbuero@awo-ruhr-mitte.de oder
beim Betreuungsverein der AWO, Stephanie Pawlowski unter 0234 50758-73,
s.pawlowski@awo-ruhr-mitte.de
Termine:
Informationen des Justizministeriums des Landes NRW:
Flyer, 6 Seiten
Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Wichtige Informationen, um für den Ernstfall vorzusorgen.
Information des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz:
Broschüre, 63 Seiten
Betreuungsrecht.
Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht.
Broschüre, 43 Seiten
Patientenverfügung
Leiden-Krankheit-Sterben
Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?
Wir bieten Ihnen auf dieser Internetseite Formulare des Bundesjustizministeriums und der Bundesnotarkammer an:
Bleichstraße 8
44787 Bochum (Mitte)
0234 96477-0
stadtbuero@awo-ruhr-mitte.de
Herzogstraße 36
44807 Bochum
0234 50758-0
bochum@awo-ruhr-mitte.de
Breddestraße 14
44623 Herne
02323 9524-0
herne@awo-ruhr-mitte.de