"Normal ist anders"
Die Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe
Fast genau fünf Jahre ist es her, dass die Realisierung der Rechte von Menschen mit Behinderungen durch eine Konvention der Vereinten Nationen neu gefasst wurde. Damit entstand auch eine rechtliche Verpflichtung von Bund, Ländern und Gemeinden in Deutschland zur Umsetzung.
Unter dem Begriff Inklusion wird eine gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verstanden, die eine absolute Einbeziehung und Dazugehörigkeit beinhaltet.




