Vollmachten und Verfügungen

Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollacht kann der Betroffene eine oder mehrere Personen, welche dessen Vertrauen genießen, bestimmen seine Angelegenheiten regeln. Hierdurch kann die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung wegfallen.

  • Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein
  • Vollmacht ist jederzeit widerrufbar
  • Der zu Bevollmächtigende ist bereit und geeignet

Betreuungsverfügung

Durch eine Betreuungsverfügung kann für den Fall, dass die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung notwendig werden sollte, festgelegt werden. Wer zum rechtlichen Betreuer bestellt werden sollte.

  • Der zu bestellende rechtliche Betreuer ist bereit und geeignet
  • Betreuerwechsel jederzeit möglich
  • Wünsche und das Wohl des zu Betreuenden sind zu berücksichtigen

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung (diese wird häufig Patiententestament genannt), wird der Wille im Hinblick auf zukünftige medizinische Behandlung verbindlich festgelegt. Diese wird insbesondere in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht empfohlen.

  • jederzeit widerrufbar
  • regelmäßige Aktualisierung mit Unterschrift und Datum
  • bindend für Mediziner und Pflegepersonal
  • Hinterlegung bei einem Notar nicht erforderlich

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