Hilfe für Menschen mit Behinderungen
„Menschen mit Behinderungen erhalten Leistungen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.“
Dieser Leitsatz gemäß dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) stellt einen zentralen Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe dar. Er greift den Anspruch behinderter Menschen auf, nicht Objekt wohlmeinender Fürsorge sein zu wollen, sondern als handelnde Person Einfluss auf die eigene Lebensgestaltung zu haben.
Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis aller Menschen. Das Zuhause ist ein Ort der Geborgenheit, des Wohlfühlens, der Vertrautheit und der Sicherheit. In den Wohnstätten des AWO-Unterbezirks Ruhr-Mitte bieten wir erwachsenen, geistig, körperlich und mehrfachbehinderten Menschen, die nicht nur im familiären Umfeld leben möchten oder nicht alleine wohnen können, differenzierte Wohnangebote. Hier finden Menschen mit Behinderungen einen Lebensmittelpunkt, den sie individuell oder mit anderen gemeinsam gestalten können.
Das Arbeitsfeld des Ambulant Betreuten Wohnens hingegen widmet sich Menschen mit geistiger Behinderung, denen Beratung, Begleitung und Unterstützung für die Lebensführung im eigenen Wohnbereich nach individueller Hilfeplanung angeboten wird.

